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Unsere Unternehmung, die im Jahre 1993 mit Vertriebsform Franc

Unsere Unternehmung, die im Jahre 1993 mit Vertriebsform Franchaissing in den İmmobilienmarkt von Antalya eingetreten war, führt seine Tätigkeiten als eine juristische Persönlichkeit unter der Firmenname Or immobilien Ltd. Sti und mit seiner im Jahre 2007 registrierten Marke Or immobilien . Unsere Unternehmung als Mitglied des Handels- und Industriekammer von Antalya gehört der 28. Gruppe der Berufskomitees für Immobilienmakler. Immobilienbüros von Or immobilien und unsere Partner erneuern sich immer wieder zum Anbieten einer Dienstleistung gemäß den europäischen Standarten.

Unsere Unternehmung laut der Forderungen unserer Kunden zur Erbringung der verschiedenen Dienstleistungen ( für Einkauf und Verkauf, Vermieten , Expertise ) bietet eine schnelle und sichere Beratung an und darüber hinaus die Immobilien mittels der Webseiten , der Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften und serienweise Annoncen zur Achtung der voraus unsere Dienstleistung ausgenutzten Kunden vorlegend verwirklicht Verkäufe und Vermietungen. Unsere Unternehmung mit seinen 3 Büros ( Büros in Konyaaltı und Lara + Zentrale ) in den zu ihrem Sachverstand angesetzten Zonen und durch die Unterstützung von ca. 30 Partnergesellschaften hat eine angesehene Stelle angesichts ihrer Hochachtung vor den Vorschriften der Berufsethik im dem Immobilienmarkt und ist eine sehr bemerkbare Firma , wenn es um Immobilie in Antalya geht. Unsere Webseiten werden täglich online aktualisiert (Hundert Informationen über die Immobilien in Konyaaltı, Kaleiçi, Lara und Kepez befinden sich in diesen Seiten) und in den Suchmaschinen im İnternet und besonders in Google als erste Seite unter den anderen Webseiten für Immobilienmarkt.

Ab der Gründung hatte unsre Firma aufgrund ihre Fachkompetenz und Erfahrung auf dem Gebiet für Verkauf , Vermietung und Expertise der Immobilien ( nicht als gewöhnlicher Immobilienmakler sondern als einer professioneller Führer im Immobilienmarkt ) viele Investoren zu einer richtigen Investierung veranlasst. Auf Forderung sind wir immer bereit , eine Leistung anzubieten , damit unsere Kunden mittels des Bankkredites oder des Ratenkaufes Immobilien kaufen oder ihr Kapital in Immobilien investieren und oder ihre Eigentümer verkaufen können. Weil unsere Kunden die Firmenname Or immobilien mit der Erbringung der qualitätvollen Dienstleistung und der vollständigen Befolgung der Vorschriften der Arbeitsethik identifizieren , wird jeder zufriedene Kunde ein Familienangehörige und unsere Referenz im Immobilienmarkt , die uns honorieren .

Ziel der Fa. Or immobilien ist nicht mit den internationalen und großen Immobilienmaklern im In – und Ausland zu konkurrieren, sondern als größte Organisation im Immobilienmarkt von Antalya nur auf den lokalen Markt sich zu spezifizieren. Nach unserer Meinung haben wir mittels unserer Marke dieses Ziel verwirklicht.

Für Ihre Anfragen über die Bankkredite zum Eigentumserwerb und Mortgage können Sie von unserer Nebenstelle in Ihrer Nähe beraten werden.

Fa. Or immobilien führt ihre geschäftliche Tätigkeiten laut dem von ATSO (Handels- und Industriekammer von Antalya) für Immobilienmakler in Antalya festgelegtem Preistarif .

Sie können Ihre Suchfrage in unten vorgelegten Seiten nach den Maßstäben Standort, Preiskategorie und Anzahl der Zimmer verwirklichen. Wenn Sie aber eine detaillierte Suche bevorzugen, ist durch Ihr Klicken auf die erweiterte Suche eine spezifische Suche zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf , dass wenige Informationen kommen können, soweit Sie mehrere Kästchen durchkreuzen.

Im Abschnitt Haus/Wohnung/Villa befinden sich detaillierte Informationen über die Wohnungen, Wohnungen mit Möbel , Etagen, Häuser, Villen mit Meeresblick, Einzelhäuser, doppelstöckige Wohnungen, Wohnanlagen, Studios, Apartments, Kooperative für Wohnungswesen, Sommerfrische , komplette Gebäude, Bauwerke ,Rohbauten mit Fotos

Im Abschnitt Grundstück/Landgut/Gelände sind die Informationen und die Bilder der Grundstücke, Gelände, Landgüter, Felder, Weinberge , Gärten zum Verkaufen, Verkaufen mit Entgelt als Wohnung erreichbar.

Im Abschnitt Laden /Büro/ Räumlichkeit für großes Geschäft sind die Informationen und Bilder der geschäftlichen Immobilien wie Läden, Geschäfte , Tankstellen, Fabriken, Büros, Geschäftsstellen, Showroom zum Verkaufen oder Vermieten, zum Verkaufen oder Vermieten mit Übertragung erreichbar.

Im Abschnitt Touristikanlage/Hotel sind die Informationen und Bilder der Immobilien zu touristischen Zwecken wie Hotels , Feriendörfer direkt am Strand, Aparthotels, Campingplätze mit phantastischem Blick, Motels, Cafés, Diskotheken, Kaffeehäuser, Restaurants zum Verkaufen oder zum Vermieten erreichbar.

Im Abschnitt Eliteimmobilien sind die Informationen und Bilder der luxuriösen und besonderen Immobilien in den vortrefflichen Stadtteilen und Wohnbezirken ( wie Privatvillen, Superluxuswohnungen, Wohnungen am Strand und Wohnanlagen mit Scwimmbecken ) erreichbar.

Im Abschnitt preisgünstige Immobilien befinden sich die von unseren erfahrenen Mitarbeitern gewählten und für verhältnismäßig niedrigen Preis habenden und umgangssprachlich als eine gute Partie bezeichnete Immobilien zum schnellen Verkauf.

Im Abschnitt Neu Hinzugefügte befinden sich die neuen Angebote, die unserem Portefeuille täglich hinzugefügt worden sind. Die Besucher , die unseren Webseiten regelmassig eintreten, können unsere neuen Angebote in diesem Abschnitt finden.

Im Abschnitt Bieten Sie Ihre Immobilie an ! haben Sie eine Möglichkeit, all ihre Eigentümer –unwichtig in welcher Art oder Kategorie- ( Wohnungen,Etagen mit Möbel, Häuser, Villen am Strand ,Einzelhäuser, Studios, Apartwohnungen, Wohnungen mit Möbel Sommerfrische, Ferienhäuser, komplette Gebäude, Apartments, doppelstöckige Wohnungen, Triplexwohnungen, Grundstücke, Gelände, Landgüte, Felder, Wohnungen der Kooperative ,Feriendörfer, Aparthotels, Bars ,Cafés, Campingplätze, Restaurants, Weinberge, Gärten, Läden, Geschäfte , Tankstellen, Fabriken, Büros, Geschäftsstellen, Showroom, Läger, Pensionen, Hotels ) ab Ihrer Kontaktaufnahme mit unserem Büro in Ihrer Nähe mittels unserer erfahrenen Kundenbetreuer mit einem marktgerechten Preis zu verkaufen oder vermieten.

Die Landkreise im Verantwortungsbereich unserer Zentrale : Meltem, Işıklar, Kaleiçi, Atatürk, , Duacı, Kepez,

Die Landkreise im Verantwortungsbereich unseres Büros in Lara : Manavgat, Şirinyalı, Dedeman, Kızıltoprak, Yeşilbahçe, Belek, perge Bulvarı, Karadayı, Fener, Güzeloba, Örnekköy, Ermenek, Kundu, Çalkaya, Kemerağzı, Diştaşlar, Çağlayan, barınaklar, Keşirler, Side, Kumköy, Karaçalı, Alanya, Avsallar, Belkıs, Kadriye, Türkler, Okurcalar, Manavgat, Kızılot, Sarılar, Oba, Payallar, Konaklı, Mahmutlar, Oymapınar, Gündoğmuş, Kestel, Kargıcak, Çolaklı, Demirtaş, Güçlüköy, Evrenseki

Die Landkreise im Verantwortungsbereich unserer in Konyaaltı : : Hurma, Liman, Gürsu, Altınkum, Uluç, Uncalı, Arapsuyu, Tekirova, Sarısu, Geyikbayırı, Kemer, Göynük, Beldibi, Kiriş, Adrasan, Olimpos, Çıralı; Phasalis, Yenikö Konyaaltı, Çamyuva, Mavikent, Turunçova, Çavuşköy, Sahilkent, Kumluca, Kale, Hasyurt, Karaöz, Finike, Bozova, Kaş, Kalkan

Der Abschnitt Jobs : In diesem Abschnitt können Sie uns schnell mit einer E-mail uns erreichen , wenn Sie eine angesehene Karriere im Immobilienmarkt machen und als Immobilienmakler/-maklerin in unseren Büros in Antalya arbeiten möchten.

Im Abschnitt Oft gestellte Fragen können Sie die ausführlichen Informationen, die den Immobileinverkauf und den Immobilienmarkt betreffen (Bebauung, Eigentumsrecht, Immobilienhandel, Landkarte, Erledigung der rechtlichen Verhältnisse im Grundbuchamt, den İmmobilienmarkt betreffende Begriffe)

Im Abschnitt Kontakt können Sie die Adressen, Telefonnummer, E-mail u. MSN-Adressen, und Bilder unserer Büros und darüber hinaus eine die Standorte unserer Büros in Antalya zeigende Karte finden.

Im Abschnitt Kommentar können Sie Ihre Wünsche, persönliche Anmerkungen, Vorschläge und Beschwerde aller Art , die die Büros und Mitarbeiter von Or immobilien betreffen, übermitteln, oder Ihre Anfragen zum Einkaufen od. Mieten an uns richten.

Im Abschnitt Verzeichnis für Immobilienmakler in der Türkei können Sie die Namen der Immobilienmakler in der Türkei finden. Wenn Sie selber ein Makler sind, können Sie der Auflistung Ihre Angaben hinzufügen

Die Immobilienerwerbsmöglichkeit der Ausländer in der Türkei

Der Immobilienerwerb der ausländischen natürlichen und juristischen Personen ist mittels der Veränderung der Fassung des Absatzes 35. des Grundbuchgesetzes § 2644 laut des Absatzes 19. des Gesetzes § 4916 vom 03.07.2003 geregelt worden.

Unter der Voraussetzung des Gegenseitigkeitsprinzips und der Befolgung der gesetzlichen Einschränkungen dürfen ausländische natürliche Personen und die laut der im Ausland gültigen Gesetzen gebildeten ausländischen juristischen Personen Immobilien innerhalb der Grenzen der Türkischen Republik erwerben. Bei der Durchführung des Gegenseitigkeitsprinzips ist als Grundlage gelegt, dass türkische Staatsbürger und juristische Personen müssen in dem Land der Ausländer das gleiche Recht auf Erwerb von Immobilien haben.

Die von den ausländischen Staatsbürger der Länder, zwischen denen und der türkischen Republik kein Vertrag für Gegenseitigkeitsprinzip vorhanden ist , durch die gesetzlichen Erbschaft erworbenen Immobilien und die in der Rechtslage den gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen unterworfenen Immobilien nach dem gesetzlichen Übergang werden liquidiert und mit einem Betrag entgolten .

Die ausländischen natürlichen Personen und die als laut der im Ausland gültigen Gesetzen gebildeten ausländischen juristische Personen geschäftlichen Unternehmer dürfen mittels der Zulassung der Ministerratsbeschlusses ein Eigentum erwerben, das mehr als 30 Hektar Fläche hat. Die Vorschrift darf nicht für die durch die gesetzliche Erbschaft übergangenen Immobilien durchgeführt werden. Ein Grundeigentumerwerb durch Verfügung von Todes wegen ist hingegen nur unter diesen Einschränkungen mehr als 30 Hektar möglich, wenn ein Ministerratsbeschluss gegeben ist. Eine Ausnahme gilt, wenn der Ausländer gesetzlicher Erbe ist. Falls nicht zugelassen ist, wird die Mehrmenge liquidiert und mit einem Betrag entgolten.

Zur Beschaffung der gesellschaftlichen Vorteile und Sicherheit wird das Ministerium zur Bebauung und Ansiedelung die Gebiete bestimmen, für die die Durchführung dieser Regelungen ungültig sind.

1) Gegenseitigkeitsprinzip

Die Bedeutung des Gegenseitigkeitsprinzips ist mittels des Beschlusses des Ministerrates vom 29.05.2006 mit Nummer 2/13394 erklärt worden. Laut dieses Beschlusses ist die praktische Durchführbarkeit notwendig für die Beständigkeit des Gegenseitigkeitsprinzips

neben der gesetzlichen Regelung . Angesichts der Berücksichtigung dass die gesetzliche Gegenseitigkeit die praktischen Durchführungen nicht erkennbar werden lassen könnte, sind die wahrscheinlichen Einschränkungen bei der Beantragung der türkischen Staatsbürger zum Eigentumserwerb im Ausland als die Grundlage zur Durchführung dieses Prinzips gebildet worden. Wenn es in diesem Sinne um ein Abkommen zum Eigentumserwerb zwischen der Türkei und einem ausländischem Staat geht, muss dieses Abkommen gesetzlich und praktisch durchführbar gewährleistet sein. Das heißt türkische Staatsbürger und juristische Personen (z.B. türkische Handelsgesellschaften) müssen in dem Land des Ausländers das gleiche Recht auf Erwerb von Immobilien haben.

Neben der Durchführbarkeit und Gesetzlichkeit des Gegenseitigkeitsprinzips ist anstatt des bilatalen Abkommens ist es als Grundlage in der neuen Regelung festgesetzt, das gleiche Recht auf Erwerb von Immobilien im Ausland den türkischen natürlichen und juristischen Personen ermöglicht und gewährleistet zu werden.

Sowohl die Beantragungen der ausländischen Staatsbürger , deren Staaten mit der türkischen Republik einen auf Gegenseitigkeitsprinzip basierenden Vertrag zum Immobilienerwerb abgeschlossen haben , als auch die Beantragungen der anderen Ausländer, deren Staaten mit der türkischen Republik keinen Vertrag zum Immobilienerwerb abgeschlossen haben, werden vom Ministerrat überprüft und entschieden.

2.Der Ausschluss aus dem Gegenseitigkeitsprinzips

Obwohl der Immobilienerwerb der ausländischen natürlichen Personen in der Türkei ist das Gegenseitigkeitsprinzip vorausgesetzt ist, gibt es einige Ausnahmen in diesem Gegenseitigkeitsprinzip. Diese Ausnahmen sind wie folgt:

 

  1. Weil die Heimatlosen keine Staatsangehörigkeit haben, gibt es keinen Staat, der als Partei zum Vertragsabschluss bezeichnet werden kann. Deswegen sind die Heimatlosen vom Gegenseitigkeitsprinzip befreit.

  2. Laut des Punktes 7/2 des von der Türkischen Republik am 28.07.1951 abgeschlossenen und mit der Gesetznummer 359 am 28 .07.1951 in Kraft getretenen Vertrages über „die gerichtliche Lage der Asylanten“ können die Asylanten nach der dreijährigen Aufenthalt in dem Aufnahmelande von dem Gegenseitigkeitsprinzips befreit. Eine schriftliche Bestätigung von Behörden ist ausreichend zur Befreiung.

  3. Die ausländischen natürlichen Personen und die laut der im Ausland gültigen Gesetzen gebildeten ausländischen juristischen Personen , die in der Türkei in der Tourismusindustrie investieren wollen, dürfen laut des Punktes 8/E der Gesetznummer 2634 über das Fördern des Tourismus und mittels des Beschlusses des Ministerrates von den gesetzlichen Einschränkungen und dem Gegenseitigkeitsprinzip abgesehen in den touristischen Gebieten und Zentren Eigentümer erwerben.

3.Gesetzliche Einschränke

Die zweite Voraussetzung für den Immobilienerwerb der Ausländer in der Türkei ist die Befolgung der gesetzlichen Einschränkungen.

Die türkischen Gesetze haben einige Einschränkungen gegen den Immobilienerwerb der Ausländer in der Türkei folgendermaßen:

  1. Laut der Regelungen der Gesetznummer 2565 über die militärischen Sicherheitsgebiete ist es unmöglich, die sich in den militärischen Sicherheitsgebieten befindenden Eigentümer den ausländischen natürlichen Personen verkauft, vermietet und übertragen zu werden .

  2. Laut des Punktes 35 des Grundbuchgesetzes mit der Gesetznummer 2644 dürfen die ausländischen natürlichen Personen ein Eigentum nicht erwerben, das mehr als 30 Hektar Fläche hat. Dieser Erwerb ist nur mittels der Zulassung des Ministerratsbeschlusses möglich. Die Vorschrift darf nicht für die durch die gesetzlichen Erbschaft übergangenen Immobilien durchgeführt werden.

  3. Weil der Punkt 87 des Dorfgesetzes mit der Gesetznummer 442 wegen der neuen Regelung außer Kraft gesetzt worden ist , ist der Immobilienerwerb der ausländischen natürlichen Personen in den Dörfern ermöglicht worden.

Der Immobilienerwerb der ausländischen juristischen Personen in der Türkei

Mittels der neuen Regelung des Punktes 35 des Grundbuchgesetzes ist der Immobilienerwerb der ausländischen Gesellschaften unter Voraussetzung der Befolgung der gesetzlichen Einschränkungen ermöglicht worden.

Sowohl für die ausländischen natürlichen Personen als auch für die ausländischen Gesellschaften zum Immobilienerwerb sind die Gegenseitigkeit und die vollständige Befolgung der gesetzlichen Einschränkungen vorausgesetzt worden. Ob es einen abgeschlossen Vertrag für Gegenseitigkeit zwischen der Türkei und einem ausländischen Staat gibt, kann durch die an dem Türkischen Außenministerium gerichtete Anfrage überprüft werden .

Angesichts der gesetzlichen Einschränkungen sind die für die ausländischen natürlichen Personen gültigen Einschränkungen auch für die ausländischen Gesellschaften gültig anerkannt worden. Und darüber hinaus richtet sich der Erwerb von Eigentum oder beschränkten dinglichen Rechten an in der Türkei gelegenen Grundstücken, Häusern, Stockwerken (Wohnungen) oder Ferienwohnungen ausschließlich des Gegenseitigkeitsprinzips. Das gilt auch für die ausländischen Gesellschaften.

Der Immobilienerwerb der Gesellschaften mit fremdem Kapital

Die Ausdrucke „Gesellschaft mit fremdem Kapital“ und „ausländische Gesellschaft“ werden häufig verwechselt. Vor allem muss es betont werden, dass die Gesellschaften mit fremdem Kapital laut der Vorschriften des türkischen Handelsgesetzes gebildet und in das türkische Handelsregister eingetragen werden. Das heißt, diese Gesellschaften sind den türkischen Gesetzen untergeordnet worden. Ein Teil des Kapitals oder das ganze Kapital dieser Gesellschaften gehört zu den ausländischen natürlichen oder juristischen Personen. Dass die Teilnehmer der Gesellschaften mit fremdem Kapital aus der fremden Herkunft kommen, ist kein Grund zur Bewertung als ausländische juristische Person. Denn die Herkunft der Gesellschaft und die Herkunft der Gesellschafter sind andere Dingen.

Mittels des am 17 Juni 2003 unter der Nummer 25141 in dem öffentlichen Amtsblatt veröffentlichten Gesetzes mit Gesetznummer 4875 über die ausländischen Direktinvestitionen ist das Gesetz vom 18.01.1954 mit der Gesetznummer 6224 über Befördern des fremden Kapitals außer Kraft gesetzt worden. Zur Begünstigung und Erweiterung des fremden Kapitals, zur Gewährleistung der Rechte der fremden Investoren hat die neue Reglung das die Zulassung und Bestätigung bedingte System in das System der Informierung zur Verwirklichung der ausländischen Investitionen verwandelt.

Das betreffende Rundschreiben vom 07.08.2003 mit der Nummer 1363/100/841 ist mittels der Gebietsverwaltungen der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden, dass die neue Regelung folgendermaßen durchgeführt werden :

Laut des Gesetzes mit der Nummer 4875 über die ausländischen Direktinvestitionen haben die ausländischen Investoren gleiche Rechte wie die Türkischen. Die Zulassungen und Bestätigungen wie die Zulassung für Investierung oder die Zulassung für die Gründung einer Gesellschaft sind beseitigt worden. Grundeigentum und beschränkte dinglichen Rechte in den für den Erwerb der türkischen Staatsbürger freien Gebieten zu erwerben ist für die ausländischen juristischen Gesellschaften freigestellt worden.

Die Gesellschaften mit dem fremden Kapital , die laut des Gesetzes mit der Gesetznummer 4875 ihre Tätigkeiten führen und laut des aufgehobenen Gesetzes mit der Gesetznummer 6224 gegründet worden sind, sind nach den Maßstäben wie Ort der Gründung oder Verwaltungsrat als türkische Gesellschaften mit dem fremden Kapital bewertet. Aus diesem Grund werden die Forderungen der Gesellschaften , die laut des aufgehobenen Gesetzes mit der Gesetznummer 6224 über Befördern des fremden Kapitals die Tätigkeitszulassung und laut des Gesetzes mit der Gesetznummer 4875 über die ausländischen Direktinvestitionen ihre Tätigkeiten führen, zum Immobilienerwerb und Registriertwerden im Grundbuch werden durch die gleichen Grundsätze und Verfahren wie die laut des türkischen Handelsgesetzbuches gegründeten Gesellschaften verpflichtend, mittels der vom Handelsregisteramt ausgestellten Berechtigungsurkunde zum Immobilienerwerb von dem Grundbuchregisteramt bewertet und beendigt .

Wertübertragung

Die Erträge der dinglichen Rechte und erworbenen Immobilien , die von den ausländischen Personen sowohl durch Wechseln als auch durch die andere gesetzliche Art und Weise erworben sind, dürfen über die Banken und privaten Finanzanstalten übertragen werden.

I.Die zuständige Stelle für Beantragungen

Die Grundbuchregisteraemter sind laut des Grunbuchgesetzes mit der Gesetznummer 2644 beauftragt und berechtigt, die die Eigentümer und die dinglichen Rechte betreffenden Verträge zu regeln.

Die ausländischen Personen, die Immobilien erwerben oder dingliche Rechte außer der Immobilie nutzen wollen, beantragen bei den Grundbuchregisteraemtern , die sich in dem Ort der Immobilie befinden.

Zum Erhalt der betreffenden detaillierten Informationen ist die Generaldirektion für Grundbuch und Kataster zur Verfügung gestellt.

II .Die benötigten Dokumente für Beantragung

Es gibt keinen Unterscheid zwischen den türkischen Staatsbürgern und den Ausländern angesichts der benötigten Dokumente zur Beantragung

A) Die benötigten Dokumente angesichts der natürlichen Personen

 

  1. Die Grundbuchurkunde der Immobilie; Falls diese Urkunde nicht vorhanden ist, ein Dokument mit Parzellen -und Inselnummern oder mündliche Erklärung des Inhabers der Immobilie.

  2. Ausweis oder Passport und 2 Stück Lichtbilder

  3. Vollmacht, der Ausweis des Bevollmächtigten mit Lichtbild und Lichtbilder wenn der Bevollmächtigte beantragt.


B) Die benötigten Dokumente angesichts der juristischen Personen

 

  1. Die laut des Gesetzes mit der Gesetznummer 4875 über die fremden Direktinvestitionen gegründeten Gesellschaften werden die Berechtigungsurkunde und Unterzeichnungsberechtigung und den nach diesen Dokumente erteilten Vollmacht vorlegen

  2. Die ausländischen Handelsgesellschaften , die laut der ausländischen Gesetze in ihren Heimatstaaten gegründet sind, werden ein von den berechtigten ausländischen Behörden erteiltes Dokument in Kraft der Berechtigungsurkunde vorlegen

Angesichts des Entrichtens der Steuer und Gebühren vom Käufer gibt es keinen Unterschied zwischen den türkischen Staatsbürger und den Ausländern.

Ob der Standort der zum Erwerb der ausländischen natürlichen und juristischen Personen angebotene Immobilie innerhalb der militärischen Sicherheitsgebiete sich befindet, wird von den zuständigen militärischen Behörden überprüft. Falls eine Überprüfung vor Ort zur Markierung des Standortes der Immobilie in einer Landkarte mit dem Maßstab 1/25000 benötigt ist, wird diese Leistung nach dem Verfahren zur Festlegung der Parzelle vor Ort entgolten werden.

Die Länder , die den Vertrag auf dem Basis der Gegenseitigkeit zum Immobilienerwerb mit der Türkei abgeschlossen haben

Deutschland, USA, Andorra ,Argentinien ,Australien, Österreich, Bahamas, Bangladesh, Barbados , Belgien, Belize, Benin, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Brasilien,

Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador ,El Salvador, Estland , Elfenbeinküste , Philippinen, Finnland, Frankreich, Gabun , Ghana, Guinea, Grenada ,Guatemala, Guyana, Südafrika, Haiti , Kroatien , Holland, Honduras , Großbritannien, İrland, Spanien, Israel, Schweden, Schweiz, İtalien ,Jamaika ,Japan, Kamerun , Kanada, Türkische Republik von Nordzypern , Kolumbien ,Südkorea, Costa Rika , Lettland ,Lichtenstein, Livland ,Luxemburg,

Ungarn ,Malawi , Malaysia , Mali, Malta , Mauritius, Mexiko, Monaco, Mauretanien, Mosambik, Nigeria, Nikaragua , Norwegen, Republik von Zentralafrika , Panama, Paraguay ,

Peru, Polen ,Portugal, San Marino ,Senegal , Serbien, Monte Negro , Singapur , Somali, Sri Lanka , Swasiland, Chile , Tansania, Uruguay , Venezuela, Neuseeland , Kapverdische Inseln

GRİECHENLAND- Die Forderungen der natürlichen Personen aus der griechischen Staatsangehörigkeit zum Immobilienerwerb in der Türkei werden laut des Rundschreibens vom 22.03.2000 mit der Nummer 1361-121-T/302-317 beendigt werden

Die Länder , die den Vertrag auf dem Basis der Gegenseitigkeit zum Immobilienerwerb mit der Türkei nicht abgeschlossen haben

Afghanistan, Vereinigte Arabische Emirate, Burma, Algerien, Tschechische Republik , Indonesien, Eritrea, Armenien, Äthiopien, Fidschi, Indien, Irak, İsland , Kambodscha, Katar, Nordkorea, Kuwait, Cuba, Laos, Libyen, Malediven , Mongolei, Nepal, Niger, Oman, Papua-Neuguinea , Slowakei, Sudan, Surinam, Saudi-Arabien, Thailand, Tunesien , Vietnam , Jemen

Die Länder, die nur das Gebäudeeigentum in der Türkei erwerben können

Aserbaidschan, Bahrain, Weißrussland, Tschad, China, Marokko, Georgien, İran (Fünfjährige Aufenthalt und Zulassungen der betreffenden Ministerien sind vorausgesetzt), Kasachstan, Kenia, Kirgistan , Mazedonien, Ägypten, Moldawien, Namibia, Usbekistan, Rumänien, Russland, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Jordanien

Erwerb der Immobilie

Die Beendigung des Ein- und Verkauf einer Immobilie wird von den Bezirkverwaltungen für Grundbuch und Kataster geführt.

Die benötigten Dokumente zum Registrierung im Grundbuch

Der vom Notar beglaubigte und vom einem vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzte Abschrift des Passes

Name des Vaters des Käufers

2 Stück Lichtbilder im Format von 3x4 cm.

Bei der Registrierung im Grundbuch und Katasteramt muss ein vereidigter Übersetzer als Zeuge anwesend sein.

Nach der Unterschreibung wird ein Grundbuchauszug dem Käufer abgegeben

Eine einmalige Steuer von 2% des angegebenen Wertes, ist bei Erhalt des Grundbuchs zu zahlen.

Die Kosten der formellen Unterlagen und der Kopien und Übersetzungen, belaufen sich auf ca. 500,00 YTL

(Und darüber hinaus ist eine Immobiliensteuer von %02 des angegebenen Wertes jährlich der Stadtverwaltung zu zahlen)

Die Registrierung im Grundbuch wird in einer Frist von 6 bis 12 Wochen beendigt. Der Schriftverkehr zur Feststellung ob der Standort der Immobilie in den militärischen Sicherheitsgebieten sich befindet, benötigt diese lange Frist.

 

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