Unsere
Unternehmung, die im Jahre 1993 mit Vertriebsform Franchaissing in
den İmmobilienmarkt von Antalya eingetreten war, führt seine
Tätigkeiten als eine juristische Persönlichkeit unter der
Firmenname Or immobilien Ltd. Sti und
mit seiner im Jahre 2007 registrierten Marke Or immobilien .
Unsere Unternehmung als Mitglied des Handels- und Industriekammer
von Antalya gehört der 28. Gruppe der Berufskomitees für
Immobilienmakler. Immobilienbüros von Or immobilien und unsere
Partner erneuern sich immer wieder zum Anbieten einer Dienstleistung
gemäß den europäischen Standarten.
Unsere
Unternehmung laut der Forderungen unserer Kunden zur Erbringung der
verschiedenen Dienstleistungen ( für Einkauf und Verkauf,
Vermieten , Expertise ) bietet eine schnelle und sichere Beratung an
und darüber hinaus die Immobilien mittels der Webseiten , der
Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften und serienweise Annoncen
zur Achtung der voraus unsere Dienstleistung ausgenutzten Kunden
vorlegend verwirklicht Verkäufe und Vermietungen. Unsere
Unternehmung mit seinen 3 Büros ( Büros in Konyaaltı und
Lara + Zentrale ) in den zu ihrem Sachverstand angesetzten Zonen
und durch die Unterstützung von ca. 30 Partnergesellschaften hat
eine angesehene Stelle angesichts ihrer Hochachtung vor den
Vorschriften der Berufsethik im dem Immobilienmarkt und ist eine
sehr bemerkbare Firma , wenn es um Immobilie in Antalya geht. Unsere
Webseiten werden täglich online aktualisiert (Hundert
Informationen über die Immobilien in Konyaaltı, Kaleiçi,
Lara und Kepez befinden sich in diesen Seiten) und in den
Suchmaschinen im İnternet und besonders in Google als erste Seite
unter den anderen Webseiten für Immobilienmarkt.
Ab
der Gründung hatte unsre Firma aufgrund ihre Fachkompetenz und
Erfahrung auf dem Gebiet für Verkauf , Vermietung und
Expertise der Immobilien ( nicht als gewöhnlicher
Immobilienmakler sondern als einer professioneller Führer im
Immobilienmarkt ) viele Investoren zu einer richtigen Investierung
veranlasst. Auf Forderung sind wir immer bereit , eine Leistung
anzubieten , damit unsere Kunden mittels des Bankkredites oder des
Ratenkaufes Immobilien kaufen oder ihr Kapital in Immobilien
investieren und oder ihre Eigentümer verkaufen können.
Weil unsere Kunden die Firmenname Or immobilien mit der Erbringung der qualitätvollen Dienstleistung und der
vollständigen Befolgung der Vorschriften der Arbeitsethik
identifizieren , wird jeder zufriedene Kunde ein Familienangehörige
und unsere Referenz im Immobilienmarkt , die uns honorieren .
Ziel
der Fa. Or immobilien ist nicht mit den
internationalen und großen Immobilienmaklern im In – und
Ausland zu konkurrieren, sondern als größte Organisation
im Immobilienmarkt von Antalya nur auf den lokalen Markt sich zu
spezifizieren. Nach unserer Meinung haben wir mittels unserer Marke
dieses Ziel verwirklicht.
Für
Ihre Anfragen über die Bankkredite zum Eigentumserwerb und
Mortgage können Sie von unserer Nebenstelle in Ihrer Nähe
beraten werden.
Fa.
Or immobilien führt ihre geschäftliche
Tätigkeiten laut dem von ATSO (Handels- und Industriekammer von
Antalya) für Immobilienmakler in Antalya festgelegtem
Preistarif .
Sie
können Ihre Suchfrage in unten vorgelegten Seiten nach den
Maßstäben Standort, Preiskategorie und Anzahl der Zimmer
verwirklichen. Wenn Sie aber eine detaillierte Suche bevorzugen, ist
durch Ihr Klicken auf die erweiterte Suche eine spezifische Suche
zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf , dass wenige
Informationen kommen können, soweit Sie mehrere Kästchen
durchkreuzen.
Im
Abschnitt Haus/Wohnung/Villa befinden sich detaillierte
Informationen über die Wohnungen, Wohnungen mit Möbel ,
Etagen, Häuser, Villen mit Meeresblick, Einzelhäuser,
doppelstöckige Wohnungen, Wohnanlagen, Studios, Apartments,
Kooperative für Wohnungswesen, Sommerfrische , komplette
Gebäude, Bauwerke ,Rohbauten mit Fotos
Im
Abschnitt Grundstück/Landgut/Gelände sind die
Informationen und die Bilder der Grundstücke, Gelände,
Landgüter, Felder, Weinberge , Gärten zum Verkaufen,
Verkaufen mit Entgelt als Wohnung erreichbar.
Im
Abschnitt Laden /Büro/ Räumlichkeit für großes
Geschäft sind die Informationen und Bilder der
geschäftlichen Immobilien wie Läden, Geschäfte ,
Tankstellen, Fabriken, Büros, Geschäftsstellen, Showroom
zum Verkaufen oder Vermieten, zum Verkaufen oder Vermieten mit
Übertragung erreichbar.
Im
Abschnitt Touristikanlage/Hotel sind die Informationen und
Bilder der Immobilien zu touristischen Zwecken wie Hotels ,
Feriendörfer direkt am Strand, Aparthotels, Campingplätze
mit phantastischem Blick, Motels, Cafés, Diskotheken,
Kaffeehäuser, Restaurants zum Verkaufen oder zum Vermieten
erreichbar.
Im
Abschnitt Eliteimmobilien sind die Informationen und Bilder
der luxuriösen und besonderen Immobilien in den vortrefflichen
Stadtteilen und Wohnbezirken ( wie Privatvillen,
Superluxuswohnungen, Wohnungen am Strand und Wohnanlagen mit
Scwimmbecken ) erreichbar.
Im
Abschnitt preisgünstige Immobilien befinden sich die von
unseren erfahrenen Mitarbeitern gewählten und für
verhältnismäßig niedrigen Preis habenden und
umgangssprachlich als eine gute Partie bezeichnete Immobilien zum
schnellen Verkauf.
Im
Abschnitt Neu Hinzugefügte befinden sich die neuen
Angebote, die unserem Portefeuille täglich hinzugefügt
worden sind. Die Besucher , die unseren Webseiten regelmassig
eintreten, können unsere neuen Angebote in diesem Abschnitt
finden.
Im
Abschnitt Bieten Sie Ihre Immobilie an ! haben Sie eine
Möglichkeit, all ihre Eigentümer –unwichtig in
welcher Art oder Kategorie- ( Wohnungen,Etagen mit Möbel,
Häuser, Villen am Strand ,Einzelhäuser, Studios,
Apartwohnungen, Wohnungen mit Möbel Sommerfrische, Ferienhäuser,
komplette Gebäude, Apartments, doppelstöckige Wohnungen,
Triplexwohnungen, Grundstücke, Gelände, Landgüte,
Felder, Wohnungen der Kooperative ,Feriendörfer, Aparthotels,
Bars ,Cafés, Campingplätze, Restaurants, Weinberge,
Gärten, Läden, Geschäfte , Tankstellen, Fabriken,
Büros, Geschäftsstellen, Showroom, Läger, Pensionen,
Hotels ) ab Ihrer Kontaktaufnahme mit unserem Büro in Ihrer Nähe
mittels unserer erfahrenen Kundenbetreuer mit einem marktgerechten
Preis zu verkaufen oder vermieten.
Die
Landkreise im Verantwortungsbereich unserer Zentrale : Meltem, Işıklar, Kaleiçi, Atatürk, , Duacı, Kepez,
Die
Landkreise im Verantwortungsbereich unseres Büros in Lara : Manavgat, Şirinyalı, Dedeman,
Kızıltoprak, Yeşilbahçe, Belek, perge Bulvarı, Karadayı, Fener, Güzeloba, Örnekköy, Ermenek, Kundu, Çalkaya, Kemerağzı, Diştaşlar, Çağlayan, barınaklar, Keşirler, Side, Kumköy, Karaçalı, Alanya, Avsallar, Belkıs, Kadriye, Türkler, Okurcalar, Manavgat, Kızılot, Sarılar, Oba, Payallar, Konaklı, Mahmutlar, Oymapınar, Gündoğmuş, Kestel, Kargıcak, Çolaklı, Demirtaş, Güçlüköy, Evrenseki
Die
Landkreise im Verantwortungsbereich unserer in Konyaaltı : : Hurma, Liman, Gürsu, Altınkum, Uluç, Uncalı, Arapsuyu, Tekirova, Sarısu, Geyikbayırı, Kemer,
Göynük, Beldibi, Kiriş, Adrasan, Olimpos, Çıralı; Phasalis, Yenikö Konyaaltı, Çamyuva,
Mavikent, Turunçova, Çavuşköy, Sahilkent, Kumluca, Kale, Hasyurt, Karaöz, Finike, Bozova, Kaş, Kalkan
Der
Abschnitt Jobs : In diesem Abschnitt können Sie uns
schnell mit einer E-mail uns erreichen , wenn Sie eine angesehene
Karriere im Immobilienmarkt machen und als Immobilienmakler/-maklerin
in unseren Büros in Antalya arbeiten möchten.
Im
Abschnitt Oft gestellte Fragen können Sie die
ausführlichen Informationen, die den Immobileinverkauf und den
Immobilienmarkt betreffen (Bebauung, Eigentumsrecht,
Immobilienhandel, Landkarte, Erledigung der rechtlichen Verhältnisse
im Grundbuchamt, den İmmobilienmarkt betreffende Begriffe)
Im
Abschnitt Kontakt können Sie die Adressen,
Telefonnummer, E-mail u. MSN-Adressen, und Bilder unserer Büros
und darüber hinaus eine die Standorte unserer Büros in
Antalya zeigende Karte finden.
Im
Abschnitt Kommentar können Sie Ihre Wünsche,
persönliche Anmerkungen, Vorschläge und Beschwerde aller
Art , die die Büros und Mitarbeiter von Or immobilien
betreffen, übermitteln, oder Ihre Anfragen zum Einkaufen od.
Mieten an uns richten.
Im
Abschnitt Verzeichnis für Immobilienmakler in der Türkei können Sie die Namen der Immobilienmakler in der Türkei
finden. Wenn Sie selber ein Makler sind, können Sie der
Auflistung Ihre Angaben hinzufügen
Die
Immobilienerwerbsmöglichkeit der Ausländer in der Türkei
Der
Immobilienerwerb der ausländischen natürlichen und
juristischen Personen ist mittels der Veränderung der Fassung
des Absatzes 35. des Grundbuchgesetzes § 2644 laut des
Absatzes 19. des Gesetzes § 4916 vom 03.07.2003 geregelt
worden.
Unter
der Voraussetzung des Gegenseitigkeitsprinzips und der Befolgung
der gesetzlichen Einschränkungen dürfen ausländische
natürliche Personen und die laut der im Ausland gültigen
Gesetzen gebildeten ausländischen juristischen Personen
Immobilien innerhalb der Grenzen der Türkischen Republik
erwerben. Bei der Durchführung des Gegenseitigkeitsprinzips ist
als Grundlage gelegt, dass türkische Staatsbürger und
juristische Personen müssen in dem Land der Ausländer das
gleiche Recht auf Erwerb von Immobilien haben.
Die
von den ausländischen Staatsbürger der Länder,
zwischen denen und der türkischen Republik kein Vertrag für
Gegenseitigkeitsprinzip vorhanden ist , durch die gesetzlichen
Erbschaft erworbenen Immobilien und die in der Rechtslage den
gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen unterworfenen
Immobilien nach dem gesetzlichen Übergang werden liquidiert und
mit einem Betrag entgolten .
Die
ausländischen natürlichen Personen und die als laut der
im Ausland gültigen Gesetzen gebildeten ausländischen
juristische Personen geschäftlichen Unternehmer dürfen
mittels der Zulassung der Ministerratsbeschlusses ein Eigentum
erwerben, das mehr als 30 Hektar Fläche hat. Die Vorschrift
darf nicht für die durch die gesetzliche Erbschaft übergangenen
Immobilien durchgeführt werden. Ein Grundeigentumerwerb durch Verfügung von Todes
wegen ist hingegen nur unter diesen Einschränkungen mehr als 30
Hektar möglich, wenn ein Ministerratsbeschluss gegeben ist. Eine Ausnahme gilt, wenn der Ausländer
gesetzlicher Erbe ist. Falls nicht zugelassen ist, wird die
Mehrmenge liquidiert und mit einem Betrag entgolten.
Zur
Beschaffung der gesellschaftlichen Vorteile und Sicherheit wird das
Ministerium zur Bebauung und Ansiedelung die Gebiete bestimmen, für
die die Durchführung dieser Regelungen ungültig sind.
1) Gegenseitigkeitsprinzip
Die
Bedeutung des Gegenseitigkeitsprinzips ist mittels des Beschlusses
des Ministerrates vom 29.05.2006 mit Nummer 2/13394 erklärt
worden. Laut dieses Beschlusses ist die praktische Durchführbarkeit
notwendig für die Beständigkeit des
Gegenseitigkeitsprinzips
neben
der gesetzlichen Regelung . Angesichts der Berücksichtigung dass
die gesetzliche Gegenseitigkeit die praktischen Durchführungen
nicht erkennbar werden lassen könnte, sind die wahrscheinlichen
Einschränkungen bei der Beantragung der türkischen
Staatsbürger zum Eigentumserwerb im Ausland als die Grundlage
zur Durchführung dieses Prinzips gebildet worden. Wenn es in
diesem Sinne um ein Abkommen zum Eigentumserwerb zwischen der Türkei
und einem ausländischem Staat geht, muss dieses Abkommen
gesetzlich und praktisch durchführbar gewährleistet sein. Das heißt türkische Staatsbürger und
juristische Personen (z.B. türkische Handelsgesellschaften)
müssen in dem Land des Ausländers das gleiche Recht auf
Erwerb von Immobilien haben.
Neben
der Durchführbarkeit und Gesetzlichkeit des
Gegenseitigkeitsprinzips ist anstatt des bilatalen Abkommens ist es
als Grundlage in der neuen Regelung festgesetzt, das gleiche Recht
auf Erwerb von Immobilien im Ausland den türkischen natürlichen
und juristischen Personen ermöglicht und gewährleistet zu
werden.
Sowohl
die Beantragungen der ausländischen Staatsbürger , deren
Staaten mit der türkischen Republik einen auf
Gegenseitigkeitsprinzip basierenden Vertrag zum Immobilienerwerb
abgeschlossen haben , als auch die Beantragungen der anderen
Ausländer, deren Staaten mit der türkischen Republik
keinen Vertrag zum Immobilienerwerb abgeschlossen haben, werden vom
Ministerrat überprüft und entschieden.
2.Der
Ausschluss aus dem Gegenseitigkeitsprinzips
Obwohl
der Immobilienerwerb der ausländischen natürlichen
Personen in der Türkei ist das Gegenseitigkeitsprinzip
vorausgesetzt ist, gibt es einige Ausnahmen in diesem
Gegenseitigkeitsprinzip. Diese Ausnahmen sind wie folgt:
Weil
die Heimatlosen keine Staatsangehörigkeit haben, gibt es keinen
Staat, der als Partei zum Vertragsabschluss bezeichnet werden kann.
Deswegen sind die Heimatlosen vom Gegenseitigkeitsprinzip befreit.
-
Laut
des Punktes 7/2 des von der Türkischen Republik am
28.07.1951 abgeschlossenen und mit der Gesetznummer 359 am 28
.07.1951 in Kraft getretenen Vertrages über „die
gerichtliche Lage der Asylanten“ können die Asylanten
nach der dreijährigen Aufenthalt in dem Aufnahmelande von dem
Gegenseitigkeitsprinzips befreit. Eine schriftliche Bestätigung
von Behörden ist ausreichend zur Befreiung.
-
Die
ausländischen natürlichen Personen und die laut der im
Ausland gültigen Gesetzen gebildeten ausländischen
juristischen Personen , die in der Türkei in der
Tourismusindustrie investieren wollen, dürfen laut des Punktes
8/E der Gesetznummer 2634 über das Fördern des Tourismus
und mittels des Beschlusses des Ministerrates von den gesetzlichen
Einschränkungen und dem Gegenseitigkeitsprinzip abgesehen in
den touristischen Gebieten und Zentren Eigentümer erwerben.
3.Gesetzliche
Einschränke
Die
zweite Voraussetzung für den Immobilienerwerb der Ausländer
in der Türkei ist die Befolgung der gesetzlichen
Einschränkungen.
Die
türkischen Gesetze haben einige Einschränkungen gegen den
Immobilienerwerb der Ausländer in der Türkei
folgendermaßen:
-
Laut
der Regelungen der Gesetznummer 2565 über die militärischen
Sicherheitsgebiete ist es unmöglich, die sich in den
militärischen Sicherheitsgebieten befindenden Eigentümer
den ausländischen natürlichen Personen verkauft, vermietet
und übertragen zu werden .
-
Laut
des Punktes 35 des Grundbuchgesetzes mit der Gesetznummer 2644
dürfen die ausländischen natürlichen Personen ein
Eigentum nicht erwerben, das mehr als 30 Hektar Fläche hat.
Dieser Erwerb ist nur mittels der Zulassung des
Ministerratsbeschlusses möglich. Die Vorschrift darf nicht für
die durch die gesetzlichen Erbschaft übergangenen Immobilien
durchgeführt werden.
-
Weil
der Punkt 87 des Dorfgesetzes mit der Gesetznummer 442 wegen der
neuen Regelung außer Kraft gesetzt worden ist , ist der
Immobilienerwerb der ausländischen natürlichen Personen
in den Dörfern ermöglicht worden.
Der
Immobilienerwerb der ausländischen juristischen Personen in der
Türkei
Mittels
der neuen Regelung des Punktes 35 des Grundbuchgesetzes ist der
Immobilienerwerb der ausländischen Gesellschaften unter
Voraussetzung der Befolgung der gesetzlichen Einschränkungen
ermöglicht worden.
Sowohl
für die ausländischen natürlichen Personen als auch
für die ausländischen Gesellschaften zum Immobilienerwerb
sind die Gegenseitigkeit und die vollständige Befolgung der
gesetzlichen Einschränkungen vorausgesetzt worden. Ob es einen
abgeschlossen Vertrag für Gegenseitigkeit zwischen der Türkei
und einem ausländischen Staat gibt, kann durch die an dem
Türkischen Außenministerium gerichtete Anfrage überprüft
werden .
Angesichts
der gesetzlichen Einschränkungen sind die für die
ausländischen natürlichen Personen gültigen
Einschränkungen auch für die ausländischen
Gesellschaften gültig anerkannt worden. Und darüber hinaus
richtet sich der Erwerb von Eigentum oder beschränkten
dinglichen Rechten an in der Türkei gelegenen Grundstücken,
Häusern, Stockwerken (Wohnungen) oder Ferienwohnungen
ausschließlich des Gegenseitigkeitsprinzips. Das gilt auch für
die ausländischen Gesellschaften.
Der Immobilienerwerb der Gesellschaften mit fremdem Kapital
Die
Ausdrucke „Gesellschaft mit fremdem Kapital“ und
„ausländische Gesellschaft“ werden häufig
verwechselt. Vor allem muss es betont werden, dass die Gesellschaften
mit fremdem Kapital laut der Vorschriften des türkischen
Handelsgesetzes gebildet und in das türkische Handelsregister
eingetragen werden. Das heißt, diese Gesellschaften sind den
türkischen Gesetzen untergeordnet worden. Ein Teil des Kapitals
oder das ganze Kapital dieser Gesellschaften gehört zu den
ausländischen natürlichen oder juristischen Personen. Dass
die Teilnehmer der Gesellschaften mit fremdem Kapital aus der
fremden Herkunft kommen, ist kein Grund zur Bewertung als
ausländische juristische Person. Denn die Herkunft der
Gesellschaft und die Herkunft der Gesellschafter sind andere Dingen.
Mittels
des am 17 Juni 2003 unter der Nummer 25141 in dem öffentlichen
Amtsblatt veröffentlichten Gesetzes mit Gesetznummer 4875 über
die ausländischen Direktinvestitionen ist das Gesetz vom
18.01.1954 mit der Gesetznummer 6224 über Befördern des
fremden Kapitals außer Kraft gesetzt worden. Zur Begünstigung
und Erweiterung des fremden Kapitals, zur Gewährleistung der
Rechte der fremden Investoren hat die neue Reglung das die Zulassung
und Bestätigung bedingte System in das System der Informierung
zur Verwirklichung der ausländischen Investitionen verwandelt.
Das
betreffende Rundschreiben vom 07.08.2003 mit der Nummer
1363/100/841 ist mittels der Gebietsverwaltungen der Öffentlichkeit
bekannt gemacht worden, dass die neue Regelung folgendermaßen
durchgeführt werden :
Laut
des Gesetzes mit der Nummer 4875 über die ausländischen
Direktinvestitionen haben die ausländischen Investoren gleiche
Rechte wie die Türkischen. Die Zulassungen und Bestätigungen
wie die Zulassung für Investierung oder die Zulassung für
die Gründung einer Gesellschaft sind beseitigt worden.
Grundeigentum und beschränkte dinglichen Rechte in den für
den Erwerb der türkischen Staatsbürger freien Gebieten zu
erwerben ist für die ausländischen juristischen
Gesellschaften freigestellt worden.
Die
Gesellschaften mit dem fremden Kapital , die laut des Gesetzes mit
der Gesetznummer 4875 ihre Tätigkeiten führen und laut des
aufgehobenen Gesetzes mit der Gesetznummer 6224 gegründet worden
sind, sind nach den Maßstäben wie Ort der Gründung
oder Verwaltungsrat als türkische Gesellschaften mit dem
fremden Kapital bewertet. Aus diesem Grund werden die Forderungen
der Gesellschaften , die laut des aufgehobenen Gesetzes mit der
Gesetznummer 6224 über Befördern des fremden Kapitals die
Tätigkeitszulassung und laut des Gesetzes mit der Gesetznummer
4875 über die ausländischen Direktinvestitionen ihre
Tätigkeiten führen, zum Immobilienerwerb und
Registriertwerden im Grundbuch werden durch die gleichen Grundsätze
und Verfahren wie die laut des türkischen Handelsgesetzbuches
gegründeten Gesellschaften verpflichtend, mittels der vom
Handelsregisteramt ausgestellten Berechtigungsurkunde zum
Immobilienerwerb von dem Grundbuchregisteramt bewertet und beendigt .
Wertübertragung
Die
Erträge der dinglichen Rechte und erworbenen Immobilien , die
von den ausländischen Personen sowohl durch Wechseln als auch
durch die andere gesetzliche Art und Weise erworben sind, dürfen
über die Banken und privaten Finanzanstalten übertragen
werden.
I.Die
zuständige Stelle für Beantragungen
Die Grundbuchregisteraemter sind laut des
Grunbuchgesetzes mit der Gesetznummer 2644 beauftragt und berechtigt,
die die Eigentümer und die dinglichen Rechte betreffenden
Verträge zu regeln.
Die
ausländischen Personen, die Immobilien erwerben oder dingliche
Rechte außer der Immobilie nutzen wollen, beantragen bei den
Grundbuchregisteraemtern , die sich in dem Ort der Immobilie
befinden.
Zum
Erhalt der betreffenden detaillierten Informationen ist die
Generaldirektion für Grundbuch und Kataster zur Verfügung
gestellt.
II .Die benötigten Dokumente für Beantragung
Es
gibt keinen Unterscheid zwischen den türkischen Staatsbürgern
und den Ausländern angesichts der benötigten Dokumente zur
Beantragung
A) Die benötigten Dokumente angesichts der natürlichen
Personen
Die Grundbuchurkunde der Immobilie; Falls diese
Urkunde nicht vorhanden ist, ein Dokument mit Parzellen -und
Inselnummern oder mündliche Erklärung des Inhabers der
Immobilie.
-
Ausweis oder Passport und 2 Stück Lichtbilder
-
Vollmacht, der Ausweis des Bevollmächtigten mit Lichtbild und
Lichtbilder wenn der Bevollmächtigte beantragt.
B) Die benötigten Dokumente angesichts der juristischen
Personen
Die laut des Gesetzes mit der Gesetznummer 4875
über die fremden Direktinvestitionen gegründeten
Gesellschaften werden die Berechtigungsurkunde und
Unterzeichnungsberechtigung und den nach diesen Dokumente erteilten
Vollmacht vorlegen
-
Die ausländischen Handelsgesellschaften , die laut der
ausländischen Gesetze in ihren Heimatstaaten gegründet
sind, werden ein von den berechtigten ausländischen Behörden
erteiltes Dokument in Kraft der Berechtigungsurkunde vorlegen
Angesichts des Entrichtens der Steuer und Gebühren vom Käufer
gibt es keinen Unterschied zwischen den türkischen Staatsbürger
und den Ausländern.
Ob
der Standort der zum Erwerb der ausländischen natürlichen
und juristischen Personen angebotene Immobilie innerhalb der
militärischen Sicherheitsgebiete sich befindet, wird von den
zuständigen militärischen Behörden überprüft.
Falls eine Überprüfung vor Ort zur Markierung des
Standortes der Immobilie in einer Landkarte mit dem Maßstab
1/25000 benötigt ist, wird diese Leistung nach dem Verfahren
zur Festlegung der Parzelle vor Ort entgolten werden.
Die Länder , die den Vertrag auf dem Basis der
Gegenseitigkeit zum Immobilienerwerb mit der Türkei
abgeschlossen haben
Deutschland, USA, Andorra ,Argentinien ,Australien, Österreich,
Bahamas, Bangladesh, Barbados , Belgien, Belize, Benin, Bolivien,
Bosnien-Herzegowina, Botswana, Brasilien,
Dänemark,
Dominikanische Republik, Ecuador ,El Salvador, Estland ,
Elfenbeinküste , Philippinen, Finnland, Frankreich, Gabun ,
Ghana, Guinea, Grenada ,Guatemala, Guyana, Südafrika, Haiti ,
Kroatien , Holland, Honduras , Großbritannien, İrland, Spanien,
Israel, Schweden, Schweiz, İtalien ,Jamaika ,Japan, Kamerun , Kanada,
Türkische Republik von Nordzypern , Kolumbien ,Südkorea,
Costa Rika , Lettland ,Lichtenstein, Livland ,Luxemburg,
Ungarn ,Malawi , Malaysia , Mali, Malta , Mauritius, Mexiko, Monaco,
Mauretanien, Mosambik, Nigeria, Nikaragua , Norwegen, Republik von
Zentralafrika , Panama, Paraguay ,
Peru,
Polen ,Portugal, San Marino ,Senegal , Serbien, Monte Negro ,
Singapur , Somali, Sri Lanka , Swasiland, Chile , Tansania,
Uruguay , Venezuela, Neuseeland , Kapverdische Inseln
GRİECHENLAND-
Die Forderungen der natürlichen Personen aus der griechischen
Staatsangehörigkeit zum Immobilienerwerb in der Türkei
werden laut des Rundschreibens vom 22.03.2000 mit der Nummer
1361-121-T/302-317 beendigt werden
Die
Länder , die den Vertrag auf dem Basis der Gegenseitigkeit zum
Immobilienerwerb mit der Türkei nicht abgeschlossen haben
Afghanistan,
Vereinigte Arabische Emirate, Burma, Algerien, Tschechische Republik
, Indonesien, Eritrea, Armenien, Äthiopien, Fidschi, Indien,
Irak, İsland , Kambodscha, Katar, Nordkorea, Kuwait,
Cuba, Laos, Libyen, Malediven , Mongolei, Nepal, Niger, Oman,
Papua-Neuguinea , Slowakei, Sudan, Surinam, Saudi-Arabien, Thailand,
Tunesien , Vietnam , Jemen
Die
Länder, die nur das Gebäudeeigentum in der Türkei
erwerben können
Aserbaidschan, Bahrain, Weißrussland,
Tschad, China, Marokko, Georgien, İran (Fünfjährige
Aufenthalt und Zulassungen der betreffenden Ministerien sind
vorausgesetzt), Kasachstan, Kenia, Kirgistan
, Mazedonien, Ägypten, Moldawien, Namibia, Usbekistan, Rumänien, Russland, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan,
Uganda, Ukraine, Jordanien
Erwerb
der Immobilie
Die
Beendigung des Ein- und Verkauf einer Immobilie wird von den
Bezirkverwaltungen für Grundbuch und Kataster geführt.
Die
benötigten Dokumente zum Registrierung im Grundbuch
Der
vom Notar beglaubigte und vom einem vereidigten Übersetzer ins
Türkische übersetzte Abschrift des Passes
Name des
Vaters des Käufers
2 Stück
Lichtbilder im Format von 3x4 cm.
Bei
der Registrierung im Grundbuch und Katasteramt muss ein vereidigter
Übersetzer als Zeuge anwesend sein.
Nach der
Unterschreibung wird ein Grundbuchauszug dem Käufer abgegeben
Eine
einmalige Steuer von 2% des angegebenen Wertes, ist bei Erhalt des
Grundbuchs zu zahlen.
Die Kosten
der formellen Unterlagen und der Kopien und Übersetzungen,
belaufen sich auf ca. 500,00 YTL
(Und
darüber hinaus ist eine Immobiliensteuer von %02 des
angegebenen Wertes jährlich der Stadtverwaltung zu zahlen)
Die
Registrierung im Grundbuch wird in einer Frist von 6 bis 12 Wochen
beendigt. Der Schriftverkehr zur Feststellung ob der Standort der
Immobilie in den militärischen Sicherheitsgebieten sich
befindet, benötigt diese lange Frist.
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